Cannabis-LegalisierungWo Kiffen weiter verboten sein soll

Der Konsum von Cannabis ist nun legal. Allerdings darf nicht einfach überall in der Öffentlichkeit gekifft werden. Die Karte zeigt, in welchen Gegenden laut Cannabis-Gesetz mit Verboten gerechnet werden muss.

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Kiffen ist seit April legal in Deutschland. Das hatte der Bundestag am 23. Februar mit großer Mehrheit beschlossen. Und einen Monat später billigte auch der Bundesrat das bis zuletzt umstrittene Cannabis-Gesetz. Doch es darf nun nicht einfach überall gekifft werden.

Wer sich völlig legal in der Öffentlichkeit einen Joint anzünden will, muss möglicherweise lange nach einem Plätzchen dafür suchen. Denn das von der Ampel eingebrachte Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis in vielen Gegenden untersagen:

Cannabis-Gesetz: Jugendschutz führt zu riesigen Verbotszonen

In dem ursprünglich im August 2023 eingebrachten Gesetzentwurf waren noch strengere Regeln geplant. Die Ampel-Parteien hatten sich aber Ende November auf Entschärfungen geeinigt: So wurde die Tabuzone für den Cannabis-Konsum rund um Kitas, Spielplätze oder Schulen verkleinert. Sie soll nun aber auch rundum Sportstätten gelten und nicht nur innerhalb. Ursprünglich war ein Abstand von 200 Metern geplant. Im Gesetz heißt es nun „in Sichtweite“. Zugleich wird klargestellt, dass diese bis zu einem Abstand von 100 Metern um die jeweiligen Eingangsbereiche gegeben ist.

Insbesondere in Großstädten ergeben sich weiter durch die Überschneidungen der einzelnen Jugendschutzgebiete großflächige Bereiche, in den denen mit einem Kosumverbot gerechnet werden muss. Offiziell sind die hier dargestellten Zonen nicht: Die Karte zeigt, wie groß diese Gebiete aufgrund des Abstands um die Einrichtungen wären (orange Fläche), wenn allein nur Daten des freien Kartenprojekts Open Street Map (OSM) zu Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spiel- und Sportplätzen berücksichtigt werden. Dabei sind diese Angaben nicht für jede Gegend vollständig, Fußgängerzonen werden nicht betrachtet - und auch nicht, ob die Sicht gestört ist.

Je urbaner, desto größer und zusammenhängender sind die möglichen No-Go-Gebiete für den Cannabis-Konsum: Berliner Kiffer würden innerhalb der City am ehesten in den großen Parks oder entlang der Spree auf Nummer sicher gehen, Hamburger an der Alster Wasser oder südlich der Elbe. Generell wird es schwer, in Deutschlands Stadtzentren legal zu kiffen – egal ob im dichtbesiedelten Ruhrgebiet, ob in Wolfsburg oder in Weimar.

Cannabis-Clubs engen Raum für Kiffer ein

Mit dem Button „Karte aktivieren“ oder der gezielte Ortssuche (deutschlandweit) können Sie selbst die örtlichen Ausmaße des Gesetzes erkunden. Die markierten Flächen bieten eine erste Orientierung, wo mit einem Verbot des öffentlichen Cannabis-Konsums gerechnet werden muss. Ob Kiffen dort tatsächlich verboten ist, darüber entscheiden die aktuellen Gegebenheiten vor Ort, insbesondere die Sichtweite. Die wirklichen Verbotszonen verändern sich ständig. So kommen schrittweise noch die Gelände der sogenannten Anbauvereinigungen, auch bekannt als Cannabis-Clubs, hinzu – und ein 100-Meter-Schutzgürtel um sie herum.

Das Cannabis-Gesetz war im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer hätte aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und sein Inkrafttreten somit ausbremsen können. Das Gesetz wurde zuvor unter anderem von Verbänden aus Justiz, Polizei und Gesundheitswesen teils scharf kritisiert. Auf Ablehnung war es in unionsgeführten Bundesländern wie Bayern und Sachsen gestoßen. Andere Länder wollten zumindest eine Verschiebung erreichen. Eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses kam im Bundesrat aber nicht zustande.

Anmerkung: Das verabschiedete Gesetz sieht einen Schutzgürtel „in Sichtweite“ (bis 100 Meter) der jeweiligen Einrichtungen vor, statt lediglich in einem „Abstand“ wie im ursprünglichen Gesetzentwurf (bis 200 Meter). Diese ist nun im Text klargestellt. Die Karte gibt eine Orientierung zu möglichen Verbotszonen, kann jedoch nicht zeigen, ob die Sicht versperrt ist.

Übrigens: Nach der Fertigsstellung der ersten Version unserer Karte im August 2023 sind/wurden wir auf eine Visualisierung gestoßen, die zu ähnlichen Ergebnissen kommt: die Bubatzkarte von Kowelenz.social, die hier nicht vorenthalten werden soll.



Quelle: Entwurf des Cannabis-Gesetzes und OSM-Daten.
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